Beschränkungen der Einlösung des E-Gelds

Im Folgenden sind die Gründe und Empfänger aufgeführt, aufgrund deren die Überweisungen (Einlösung des E-Gelds) auf bestimmte Konten aus dem Paysera-System nicht ausgeführt werden.

Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Es ist verboten, IN-/OUT-Überweisungen durchzuführen und mit juristischen und privaten Kunden sowie Begünstigten aus den folgenden Ländern zusammenzuarbeiten.

  • Afghanistan
  • Bahamas
  • Botsuana
  • Zentralafrikanische Republik
  • Kuba
  • Ghana
  • Guinea
  • Guinea-Bissau
  • Guyana
  • Iran
  • Irak
  • Nordkorea
  • Laos
  • Libanon
  • Libyen
  • Myanmar
  • Somalia
  • Südsudan
  • Sudan
  • Syrien
  • Trinidad und Tobago
  • Uganda
  • Vanuatu
  • Jemen
  • Simbabwe
  • Russland
  • Venezuela

Gesetzliche Regelung des Lands des Empfängers.

Da Paysera (Paysera LT) keine Bank ist, sieht der Empfänger häufig Paysera als Zahler und wird der tatsächliche Zahler (Sie) im Verwendungszweck angegeben. Aus diesem Grund kann Paysera derzeit keine Überweisungen in Länder ausführen, deren Gesetze Überweisungen von Dritten verbieten. Länder, aufgrund deren internes Verfahrens die Überweisungen über Paysera nicht möglich sind:

  • Weißrussland*

*Ausgenommen sind Überweisungen in EUR-Währung an Banken in Weißrussland mit den folgenden SWIFT-Codes: AEBKBY2XXXX, AKBBBY2XXXX, ALFABY2XXXX, BAPBBY2XXXX, BLBBBY2XXXX, BLNBBY2XXXX, BPSBBY2XXXX, MMBNBY22XXX, MTBKBY22XXX, NBRBBY2XXXX, PJCBBY2XXXX, REDJBY22XXX, SLANBY22XXX, SOMABY22XXX, UNBSBY2XXXX, ZEPTBY2XXXX.

Technische Hindernisse.

Im Paysera-System wird der internationale Standard der Bankkontonummer (IBAN) nur für nicht eilige Überweisungen in Euro in SEPA-Länder verwendet. Für Überweisungen in anderen Währungen und in andere Systeme als SEPA wird das Format des Paysera-Kontos EVPxxxxxxxxxxxx verwendet. Deshalb können einige Systeme der Institutionen der anderen Länder einen echten Zahler nicht erkennen und die Überweisungen an solche Institution über das Paysera-System werden nicht ausgeführt. Institutionen, an die die Überweisungen aufgrund des Formats des Paysera-Kontos nicht ausgeführt werden, sind derzeit:

  • Staatliche Steuerinspektion der Republik Polen.


Diese Liste ist nicht abschließend und kann durch Paysera ohne vorherige Mitteilung geändert oder ergänzt werden.
Das System informiert Sie während der Überweisung, wenn die Überweisung auf das angegebene Konto nicht durchgeführt werden kann.
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